Fachwissen · ADAS-Kalibrierung

ADAS-Kalibrierung: belegbar abrechnen statt kürzen lassen.

Moderne Fahrzeuge sind voller Assistenzsysteme – Kamera, Radar, Sensorik. Nach vielen Reparaturen ist eine ADAS-Kalibrierung nötig: eine eigene, sicherheitsrelevante und häufig gekürzte Position.

Auf den Punkt

Eine ADAS-Kalibrierung ist eine eigenständige, sicherheitsrelevante Abrechnungsposition – erforderlich nach Herstellervorgabe, etwa nach Scheibentausch oder Fahrwerksarbeiten. Mit Vorgabe und Kalibrierprotokoll in der Akte ist sie belegbar.

Wann eine Kalibrierung nötig ist

Typischerweise nach Scheibentausch, Front- und Heckreparaturen, Fahrwerksarbeiten sowie beim Tausch von Kameras oder Sensoren – maßgeblich ist die jeweilige Herstellervorgabe.

Warum sie belegbar sein muss

Ohne dokumentierte Herstellervorgabe und Kalibrierprotokoll wird die Position gern gekürzt. Beides gehört in die digitale Schadenakte – dann ist die Position widerlegbar, siehe Kürzungsmanagement.

Der Prozess

  1. Herstellervorgabe prüfen. Ist nach dieser Reparatur eine Kalibrierung vorgeschrieben?
  2. Fachgerecht kalibrieren. Nach Vorgabe, mit geeignetem Equipment und qualifiziertem Personal.
  3. Protokoll dokumentieren. Kalibrierprotokoll und Vorgabe zeitgestempelt in die Akte.

Welche Systeme betroffen sind

ADAS bündelt Assistenzsysteme wie Notbrems- und Spurhalteassistent, adaptive Geschwindigkeitsregelung, Verkehrszeichenerkennung und Rundumsicht. Ihre Sensorik – Frontkamera, Radar sowie teils Lidar und Ultraschall – muss nach bestimmten Arbeiten neu ausgerichtet werden, damit sie wieder exakt erfasst.

Statische und dynamische Kalibrierung

  • Statisch. Im Betrieb mit Kalibriertafeln und definierten Abständen – Platz, Ausrichtung und Bedingungen nach Herstellervorgabe.
  • Dynamisch. Auf einer definierten Fahrstrecke unter vorgegebenen Bedingungen.
  • Oft kombiniert. Viele Hersteller verlangen beides; maßgeblich ist die jeweilige Vorgabe für Fahrzeug und Arbeit.

Häufige Fragen

Ist eine ADAS-Kalibrierung eine eigene Abrechnungsposition?

Ja – sie ist eine eigenständige, sicherheitsrelevante Leistung und wird als solche abgerechnet, sofern nach Herstellervorgabe erforderlich.

Warum wird die Kalibrierung häufig gekürzt?

Meist wegen fehlender Belege. Herstellervorgabe plus Kalibrierprotokoll in der Akte machen die Position standhaft.

Wann ist keine Kalibrierung nötig?

Wenn die Herstellervorgabe für die konkrete Reparatur keine vorsieht – auch das sollte dokumentiert sein.

Reicht ein Auslesen des Fehlerspeichers?

Nein. Ein fehlerfreier Speicher ersetzt keine vorgeschriebene Kalibrierung; erst die nach Herstellervorgabe durchgeführte und protokollierte Kalibrierung stellt die korrekte Ausrichtung sicher.

Statisch oder dynamisch – wer entscheidet das?

Die Herstellervorgabe für das konkrete Fahrzeug und die konkrete Arbeit; häufig ist eine Kombination beider Verfahren vorgesehen.

Frank Roll, MSc, MBA

Frank Roll, MSc, MBA

Automobiler Schadenmanagement-Experte, seit 1998 an der Schnittstelle von Autohaus, Versicherern, Sachverständigen und Recht. Autor von „Schadenmanagement im Autohaus“ und Entwickler des R-SOS-Systems.

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Fachlich verantwortet von Frank Roll, MSc, MBA · zuletzt geprüft: Juli 2026 · Quellen & Marktzahlen