Fachwissen · Glossar
Glossar: Schadenmanagement im Autohaus.
Die wichtigsten Begriffe des Schadenmanagements im Autohaus – verständlich erklärt. Wo eine eigene Fachseite existiert, ist der Begriff verlinkt.
- Schadenmanagement im Autohaus
- Die betriebswirtschaftliche Steuerung des gesamten Schadenprozesses – von der Annahme bis zum Zahlungseingang.
- RDG-Ampel
- Rollen-Klarheitsmodell nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz: Grün (Betrieb stellt fest), Gelb (Betrieb bereitet vor), Rot (Anwalt/Rechtsdienstleister setzt durch).
- R-SOS
- Strukturiertes Beratungs- und Analysesystem für den Schadenprozess: Prozess-Scan, priorisierte Maßnahmen, entscheidungsreifes Ergebnis.
- Kürzungsmanagement
- Belegbare Abwehr unberechtigter Kürzungen von Schadenpositionen durch Versicherer und Prüfdienstleister.
- Days to Cash
- Zeitspanne von der fertigen Leistung bzw. Rechnung bis zum Zahlungseingang.
- Digitale Schadenakte
- Zentraler, zeitgestempelter Beweisspeicher eines Schadenfalls – Grundlage für Kürzungsabwehr und Days to Cash.
- KH (Kfz-Haftpflicht)
- Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung: reguliert Schäden, die Dritten mit dem Fahrzeug zugefügt werden.
- Kasko
- Kaskoversicherung (Teil-/Vollkasko): deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab.
- Deckungsbeitrag
- Der Betrag, der nach Abzug der variablen Kosten zur Deckung der Fixkosten und zum Ergebnis beiträgt.
- Beilackierung
- Angleichungslackierung angrenzender Bauteile, damit der Farbton nach der Reparatur einheitlich wirkt.
- Verbringungskosten
- Kosten für den Transport eines Fahrzeugs zu einem externen Lackier- oder Karosseriebetrieb.
- ADAS-Kalibrierung
- Einstellung und Prüfung von Fahrerassistenzsystemen (z. B. Kamera, Radar) nach Reparaturen – sicherheitsrelevant.
- Nutzungsausfall
- Pauschale Entschädigung für die entgangene Nutzung des Fahrzeugs während Reparatur oder Wiederbeschaffung, wenn kein Mietwagen genommen wird.
- Wertminderung (merkantiler Minderwert)
- Der Minderwert, den ein reparierter Unfallwagen am Markt behält, obwohl er fachgerecht instand gesetzt wurde.
- Totalschaden & 130-%-Grenze
- Wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur den Wiederbeschaffungswert übersteigt; eine Reparatur bis 130 % kann unter Voraussetzungen erstattungsfähig sein.
- Wiederbeschaffungswert
- Der Betrag, der nötig ist, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen – Bezugsgröße bei Totalschaden.
- Restwert
- Der noch erzielbare Verkaufswert des beschädigten Fahrzeugs im Ist-Zustand.
- Fiktive Abrechnung
- Abrechnung auf Gutachten- oder Kostenvoranschlagsbasis, ohne dass tatsächlich repariert wird.
- UPE-Aufschläge
- Aufschläge auf die unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller für Ersatzteile – ein häufiger Kürzungspunkt.
- Stundenverrechnungssatz
- Der abgerechnete Werkstatt-Stundensatz; Streitpunkt, wenn Versicherer auf günstigere Referenzwerkstätten verweisen.
- Werkstattrisiko
- Der Grundsatz, dass der Geschädigte nicht das Risiko überhöhter oder objektiv nicht nötiger Werkstattleistungen trägt.
- Schadenminderungspflicht
- Die Obliegenheit des Geschädigten nach § 254 BGB, den Schaden möglichst gering zu halten.
- Haftungsquote
- Der prozentuale Anteil, zu dem eine Partei für den Schaden haftet – maßgeblich bei Mithaftung.
- Kostenpauschale
- Pauschale für allgemeine Nebenkosten des Geschädigten (Porto, Telefon) ohne Einzelnachweis.
Begriffe verstanden – Prozess steuern
Buch, Schulungsprogramm und R-SOS machen aus den Begriffen einen steuerbaren Ertragsprozess.
