Fachbuch
Das Management- und Praxiswerk schafft Verständnis, strukturiert den Schadenprozess und öffnet Gespräche mit geringer Einstiegshürde.
Ihr Beitrag: Bedarf erkennen und Zugang schaffen.Gesucht werden selbstständige Vertriebs- und Beratungspartner, die Autohäuser, Werkstätten und angrenzende Marktteilnehmer auf Entscheider-Ebene erreichen. Sie vertreten ein integriertes B2B-Angebot aus Fachwissen, Qualifizierung, betriebswirtschaftlicher Prozessdiagnostik und digitaler Schadenbearbeitung.
Im Schadenmanagement treffen Ertrag, Liquidität, Kundenbindung, Dokumentation und rechtliche Schnittstellen aufeinander. Genau daraus entsteht ein beratungsintensiver B2B-Markt mit konkreten Entscheidungsanlässen.
Ihre Aufgabe ist es, die richtige Lösung zum richtigen betrieblichen Problem zu führen – klar, verbindlich und ohne fachliche Überdehnung.
Fachbuch, Training und R-SOS stärken Wissen, Fähigkeiten und betriebliche Steuerung. SchadenNetzwerk unterstützt die operative Bearbeitung des konkreten Kundenfalls.
Das Management- und Praxiswerk schafft Verständnis, strukturiert den Schadenprozess und öffnet Gespräche mit geringer Einstiegshürde.
Ihr Beitrag: Bedarf erkennen und Zugang schaffen.Webinare, Präsenzformate und Inhouse-Programme qualifizieren Service-, Schaden- und Führungsteams.
Ihr Beitrag: Zielgruppe, Format und Entscheider zusammenführen.Das betriebswirtschaftliche Beratungstool identifiziert, bewertet und priorisiert Ertragskiller im Werkstatt- und Schadenprozess.
Ihr Beitrag: Analysebedarf erkennen; Beratung nur nach Qualifizierung und Beauftragung.Schadenportal und digitale Schadenakte: Fahrzeugschein-OCR, RKÜ, digitaler Unterzeichnungslink und Partnerdisposition.
Ihr Beitrag: Demo, Nutzenargumentation und Übergabe an den Abschlussprozess.Wir suchen keine austauschbare Außendienstrolle. Gesucht werden Partner, die einen Markt entwickeln, Beziehungen belastbar führen und fachliche Grenzen respektieren.
Sie kennen Abläufe, Rollen und Entscheider in Autohaus, Werkstatt, Schadenmanagement, Sachverständigenwesen, Flotte oder Regulierung.
Sie verfügen über B2B-Vertriebserfahrung, belastbare Kontakte und die Fähigkeit, aus einem Erstkontakt einen strukturierten Entscheidungsprozess zu machen.
Die konkreten Konditionen hängen von Rolle, Produktbereich, eigener Leistung und Vertragsumfang ab. Sie werden vor Beginn schriftlich festgelegt.
Vergütung für von Ihnen qualifizierte und nachweisbar zugeordnete Geschäftsabschlüsse.
Nur für ausdrücklich vereinbarte Beratungsleistungen, nach fachlicher Einarbeitung und definierter Beauftragung.
Keine pauschalen Einkommensversprechen. Provisionslogik, Fälligkeit und Zuordnung werden im Partnervertrag geregelt.
Wir prüfen jede Bewerbung persönlich. Entscheidend sind Marktpassung, Verbindlichkeit, Kommunikationsstärke und ein realistisches Bild der selbstständigen Tätigkeit.
Kontaktdaten, Region, Hintergrund und optional eine PDF.
Persönliche Sichtung ohne automatisierte Auswahlentscheidung.
Gespräch zu Markt, Rolle, Zeitbudget und Erwartungen.
Produktfokus, Aufgaben, Vergütung und Vertragsrahmen.
Einarbeitung, Unterlagen, Zugänge und konkrete Startplanung.
Rechtliche Einordnung: Es handelt sich um eine selbstständige unternehmerische Zusammenarbeit und nicht um eine Festanstellung. Ob die konkrete Ausgestaltung als Handelsvertretung im Sinne von § 84 HGB erfolgt, richtet sich nach dem späteren Vertrag und der tatsächlich gelebten Zusammenarbeit. Ein festes Einkommen wird nicht zugesagt.
Nein. Die Rolle ist als selbstständige, unternehmerische Zusammenarbeit angelegt. Arbeitsweise, Marktbearbeitung und konkreter Vertragsrahmen werden transparent besprochen.
Nicht zwingend. Entweder bringen Sie belastbare Branchenkenntnis oder nachweisbare B2B-Vertriebserfahrung und Marktzugang mit. Für beratende Leistungen ist eine zusätzliche fachliche Qualifizierung erforderlich.
Grundsätzlich ja. Entscheidend sind ein realistisches Zeitbudget, verlässliche Erreichbarkeit und eine professionelle Betreuung der übernommenen Kontakte.
Nein. Die Vergütung ist erfolgsabhängig. Art, Höhe, Zuordnung und Fälligkeit werden im individuellen Partnervertrag geregelt.
Nein. Rechtliche Einzelfallbewertung und Anspruchsdurchsetzung bleiben Rechtsanwälten und dazu befugten Rechtsdienstleistern vorbehalten.
Nein. Ein aussagekräftiger Kurztext genügt für den ersten Schritt. Ein Lebenslauf oder Kurzprofil kann freiwillig als eine PDF-Datei mit maximal 6 MB beigefügt werden.