RDG-Ampel im Autohaus: wer darf was im Schadenfall?
Darf ein Autohaus im Schadenfall rechtlich beraten? Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zieht hier eine klare Grenze. Die RDG-Ampel macht sie im Alltag bedienbar: Sie ordnet jede Aufgabe einer Rolle zu – und reduziert das Risiko, technische Schadenbearbeitung mit unzulässiger Rechtsberatung zu vermischen.
Auf den Punkt
Die RDG-Ampel trennt die Rollen im Schadenprozess: Grün stellt der Betrieb Fakten fest, Gelb bereitet die Akte auf, Rot bewertet und setzt der Rechtsanwalt durch. So bleibt jede Aufgabe RDG-konform bei dem, der sie ausführen darf.
Rechtsgrundlage: § 2 RDG (Begriff der Rechtsdienstleistung) und § 5 RDG (zulässige Nebenleistung). Ob eine Tätigkeit als Nebenleistung zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab.
Die drei Farben
Technische Tatsachen feststellen, dokumentieren, kalkulieren – Ihr Kerngeschäft.
Die Akte übergabefertig bündeln, Sachverhalte neutral einordnen.
Rechtlich bewerten und durchsetzen – Anwälte oder befugte Rechtsdienstleister.
Kurz gefasst: Das Autohaus stellt fest und bereitet vor (Grün/Gelb). Die rechtliche Bewertung und Durchsetzung gehört in die Rote Zone – zu den dafür befugten Berufsträgern. Ob im Einzelfall eine zulässige Nebenleistung im Sinne von § 5 RDG vorliegt, hängt von Inhalt, Umfang und Zusammenhang der Haupttätigkeit ab – dies ersetzt keine Rechtsberatung.
Warum die klare Trennung schützt
Wer als Betrieb faktisch Rechtsberatung erbringt oder fremde Ansprüche durchsetzt, bewegt sich schnell außerhalb des RDG. Das kann Vereinbarungen angreifbar machen und Abmahnrisiken auslösen. Die RDG-Ampel verhindert das nicht durch Vorsicht, sondern durch Rollenreinheit: Jeder tut das, wofür er befugt und am besten ist – das ist zugleich der schnellste Weg zum Ergebnis.
Was in welche Hand gehört
- Technische Feststellung. Schadenbild, Umfang, Reparaturweg – Betrieb (Grün).
- Kalkulation und Nachweis. Arbeitswerte, Ersatzteile, Zuschläge mit Beleg – Betrieb, ggf. mit Sachverständigem (Grün).
- Neutrale Aufbereitung. Akte bündeln, Kürzung sachlich gegenhalten – Betrieb (Gelb).
- Rechtliche Bewertung. Anspruchsprüfung, Schriftverkehr mit Rechtsfolge – Anwalt/Rechtsdienstleister (Rot).
- Durchsetzung. Mahnung mit Rechtsfolge, Titulierung, Klage – Rote Zone.
Praxisbeispiel
Wenn der Kunde fragt: „Können Sie das mit der Versicherung klären?“
Ein Betrieb aus der Weber-Fallfamilie nimmt den Schaden technisch vollständig auf und dokumentiert alles beweissicher – sagt aber nicht zu, den Anspruch „durchzusetzen“. Stattdessen übergibt er die aufbereitete Akte an den Rechtsdienstleister. Ergebnis: rollenrein und ohne RDG-Grauzone.
Häufige Fragen
Was ist die RDG-Ampel?
Ein Rollen-Klarheitsmodell nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz: Grün (Betrieb stellt fest), Gelb (Betrieb bereitet übergabefertig vor), Rot (Anwalt/befugter Rechtsdienstleister bewertet und setzt durch).
Darf das Autohaus den Schaden „regulieren“?
Technische Feststellung, Dokumentation und Kalkulation ja. Die rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen ist eine Rechtsdienstleistung und gehört in die Rote Zone.
Wie hängt die RDG-Ampel mit Kürzungen zusammen?
Saubere Rollen beschleunigen die Kürzungsabwehr: Der Betrieb liefert die belegbare Grundlage, der Rechtsdienstleister setzt durch.
Das ganze System – im Buch und in R-SOS
Die RDG-Ampel ist der rote Faden durch alle Prozesse. Buch, Schulungsprogramm und R-SOS machen sie im Betrieb bedienbar.
