Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko: die Schadenarten.
Welche Ansprüche bestehen und wer zahlt, hängt entscheidend von der Schadenart ab. Der Haftpflichtschaden folgt dem Schadenersatzrecht; Teil- und Vollkasko folgen den eigenen Versicherungsbedingungen.
Auf den Punkt
Beim Haftpflichtschaden zahlt die gegnerische Versicherung vollen Schadenersatz nach BGB. Teil- und Vollkasko folgen den eigenen Versicherungsbedingungen – Wertminderung und Nutzungsausfall fallen dort meist nicht an.
Haftpflichtschaden (unverschuldet)
Hat ein Dritter den Schaden verursacht, zahlt dessen Kfz-Haftpflichtversicherung den vollen Schadenersatz: Reparatur oder Wiederbeschaffung, Wertminderung, Nutzungsausfall bzw. Mietwagen, Gutachter- und Anwaltskosten. Der Geschädigte hat grundsätzlich die freie Wahl von Werkstatt, Sachverständigem und Anwalt – und keine Rückstufung.
Teilkasko
Die Teilkasko ist eine eigene Versicherung und deckt abschließend bestimmte Ereignisse – je nach Bedingungen etwa Diebstahl, Brand/Explosion, Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung, Glasbruch sowie Zusammenstöße mit Tieren. Es gilt in der Regel eine Selbstbeteiligung, aber keine Rückstufung. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen (AKB) des Vertrags.
Vollkasko
Die Vollkasko umfasst die Teilkasko-Ereignisse und zusätzlich selbst verschuldete Unfallschäden sowie Vandalismus. Dafür erfolgt im Schadenfall in der Regel eine Rückstufung im Schadenfreiheitssystem; auch hier gilt meist eine Selbstbeteiligung. Grundlage sind die AKB des Vertrags.
Der entscheidende Unterschied
Beim Haftpflichtschaden gilt das Schadenersatzrecht des BGB – deshalb sind dort Positionen wie Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachter- und Anwaltskosten regelmäßig ersatzfähig. Bei Kasko gelten dagegen die eigenen Versicherungsbedingungen (AKB/VVG); solche Zusatzpositionen sind hier meist nicht oder nur eingeschränkt umfasst.
Typische Fehler in der Praxis
- Schadenart nicht sauber geklärt. Ob Haftpflicht oder Kasko entscheidet über die gesamte Anspruchslogik.
- Kasko-Ansprüche überdehnt. Wertminderung/Nutzungsausfall im Kaskofall erwartet, obwohl die AKB sie nicht vorsehen.
- Bedingungen ignoriert. Bei Kasko entscheiden die konkreten AKB – nicht das Bauchgefühl.
Praxisbeispiel
Erst Schadenart, dann Prozess
Ein Betrieb aus der Weber-Fallfamilie klärt am Counter zuerst die Schadenart und den Falltyp. Danach steht fest, welche Ansprüche greifen und welche Unterlagen die Akte braucht – ohne Nacharbeit.
Beispielhafte Demonstration der Prozesslogik – keine Kundendaten, keine Ergebniszusage.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?
Die Teilkasko deckt bestimmte Ereignisse wie Diebstahl, Glasbruch oder Sturm ohne Rückstufung. Die Vollkasko umfasst zusätzlich selbst verschuldete Schäden und Vandalismus, führt dann aber in der Regel zu einer Rückstufung.
Bekomme ich Wertminderung und Nutzungsausfall auch im Kaskofall?
In der Regel nicht. Diese Positionen folgen dem Schadenersatzrecht und fallen typischerweise nur im Haftpflichtschaden an; in der Kasko gelten die Versicherungsbedingungen.
Wer zahlt beim unverschuldeten Unfall?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers – und zwar den vollen Schadenersatz, ohne Rückstufung beim Geschädigten.
Rechtsgrundlage & Einordnung
Beim Haftpflichtschaden gilt das Schadenersatzrecht (§ 249 ff. BGB); bei Teil- und Vollkasko gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) auf Grundlage des VVG. Der konkrete Deckungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Dieser Beitrag dient der fachlichen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Weitere Quellen: Quellen & Marktzahlen.
Den ganzen Schadenprozess sicher steuern
Die Schadenart entscheidet über die gesamte Anspruchslogik. Buch, Schulungsprogramm und R-SOS machen daraus einen steuerbaren Ertragsprozess.
