Fachwissen · Stundensätze & Verweisung

Stundenverrechnungssätze und die Werkstattverweisung.

Die Höhe der angesetzten Stundenverrechnungssätze ist ein klassischer Streitpunkt – vor allem bei fiktiver Abrechnung, wenn der Versicherer auf günstigere freie Werkstätten verweisen will.

Auf den Punkt

Bei fiktiver Abrechnung darf der Versicherer unter Voraussetzungen auf die niedrigeren Sätze einer gleichwertigen, zugänglichen freien Fachwerkstatt verweisen. Bei jungen oder scheckheftgepflegten Fahrzeugen sind dem Grenzen gesetzt.

Marken- oder Referenzsätze

Bei konkreter Abrechnung gelten die tatsächlichen Sätze der beauftragten Werkstatt. Bei fiktiver Abrechnung setzt der Geschädigte grundsätzlich die Sätze einer markengebundenen Fachwerkstatt an – der Versicherer möchte häufig auf niedrigere Referenzsätze verweisen.

Die Verweisung – und ihre Grenzen

Eine Verweisung auf eine gleichwertige, mühelos und ohne Weiteres zugängliche freie Fachwerkstatt ist unter Voraussetzungen zulässig. Grenzen bestehen insbesondere bei jungen oder scheckheftgepflegten Fahrzeugen. Ob eine Verweisung zulässig ist, ist Einzelfallfrage.

Belegbarkeit entscheidet

Wer ortsübliche Sätze und die Gleichwertigkeit prüfen und belegen kann, verteidigt die Position deutlich effizienter – siehe Kürzungsmanagement.

Typische Fehler in der Praxis

  • Verweisung ungeprüft akzeptiert. Gleichwertigkeit und Zugänglichkeit nicht geprüft.
  • Fahrzeugalter ignoriert. Grenzen bei jungen/scheckheftgepflegten Fahrzeugen übersehen.
  • Sätze nicht belegt. Ortsüblichkeit ohne Nachweis.

Praxisbeispiel

Gleichwertigkeit geprüft

Ein Betrieb aus der Weber-Fallfamilie prüft bei einer Verweisung Gleichwertigkeit, Zugänglichkeit und Fahrzeugalter und belegt ortsübliche Sätze. Die Position ist begründet statt pauschal.

geprüftGleichwertigkeit
belegtSätze
klarGrenzen

Beispielhafte Demonstration der Prozesslogik – keine Kundendaten, keine Ergebniszusage.

Häufige Fragen

Welche Stundensätze gelten bei fiktiver Abrechnung?

Grundsätzlich die einer markengebundenen Fachwerkstatt; der Versicherer kann unter Voraussetzungen auf gleichwertige, zugängliche freie Werkstätten verweisen.

Wann ist eine Verweisung unzulässig?

Insbesondere bei jungen oder scheckheftgepflegten Fahrzeugen sowie wenn die Werkstatt nicht gleichwertig oder nicht mühelos zugänglich ist; es gilt Einzelfallprüfung.

Wie verteidige ich höhere Sätze?

Durch Nachweis von Ortsüblichkeit und – bei Verweisung – Prüfung der Gleichwertigkeit und Zugänglichkeit.

Rechtsgrundlage & Einordnung

Grundlage ist § 249 BGB und die Rechtsprechung des BGH zur Verweisung bei fiktiver Abrechnung; die Zulässigkeit ist einzelfall- und regional geprägt. Dieser Beitrag dient der fachlichen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Weitere Quellen: Quellen & Marktzahlen.

Den ganzen Schadenprozess sicher steuern

Stundensätze und Verweisung entscheiden über die Reparaturkostenhöhe. Buch, Schulungsprogramm und R-SOS machen daraus einen steuerbaren Ertragsprozess.

Frank Roll, MSc, MBA

Frank Roll, MSc, MBA

Automobiler Schadenmanagement-Experte, seit 1998 an der Schnittstelle von Autohaus, Versicherern, Sachverständigen und Recht. Autor von „Schadenmanagement im Autohaus“ und Entwickler des R-SOS-Systems.

Weitere Fachthemen

Das Referenzwerk im Schadenmanagement

Dieser Fachbeitrag ist ein Auszug. Die vollständige Systematik – 61 Kapitel entlang der Wertschöpfungskette des Schadenfalls, Rechtsstand Juli 2026 – steht im Fachbuch „Schadenmanagement im Autohaus“.

Kostenfreie Leseprobe anfordern

Fachlich verantwortet von Frank Roll, MSc, MBA · zuletzt geprüft: Juli 2026 · Quellen & Marktzahlen