Vorschaden und Altschaden richtig abgrenzen.
Frühere, insbesondere nicht reparierte Schäden am selben Fahrzeugbereich sind einer der häufigsten Kürzungsgründe. Für die Regulierung muss der aktuelle Unfallschaden vom Vorschaden abgegrenzt werden.
Auf den Punkt
Nicht abgegrenzte Vorschäden und Altschäden im selben Bereich sind ein häufiger Kürzungsgrund. Der Geschädigte muss den unfallbedingten Schaden abgrenzen – deshalb ist beweissichere Dokumentation entscheidend.
Vorschaden und Altschaden
Ein Vorschaden ist ein früherer Schaden am betroffenen Bereich; entscheidend ist, ob er fachgerecht repariert wurde. Ein nicht reparierter Altschaden im selben Bereich macht die Abgrenzung besonders wichtig – nur der unfallbedingte Anteil ist ersatzfähig.
Die Beweislast
Grundsätzlich muss der Geschädigte darlegen und beweisen, welcher Schaden auf den aktuellen Unfall zurückgeht. Ohne saubere Abgrenzung drohen erhebliche Kürzungen – bis hin zur vollständigen Ablehnung bei kompatiblen, nicht abgegrenzten Vorschäden.
Warum Dokumentation entscheidet
Fotos vor der Demontage, klare Schadenbilder und ein Gutachten ermöglichen die Abgrenzung. Die beweissichere Akte ist hier die Grundlage jeder erfolgreichen Regulierung.
Typische Fehler in der Praxis
- Vorschaden verschwiegen/übersehen. Das gefährdet die gesamte Regulierung.
- Nicht abgegrenzt. Ohne Trennung von Alt- und Neuschaden droht Kürzung.
- Zustand nicht gesichert. Ohne Fotos vor Demontage fehlt die Beweisgrundlage.
Praxisbeispiel
Sauber abgegrenzt
Ein Betrieb aus der Weber-Fallfamilie sichert Schadenbilder vor der Demontage und lässt den unfallbedingten Umfang gutachterlich abgrenzen. Die Regulierung steht auf belastbarer Grundlage.
Beispielhafte Demonstration der Prozesslogik – keine Kundendaten, keine Ergebniszusage.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Vorschaden und Altschaden?
Ein Vorschaden ist ein früherer Schaden am Bereich – entscheidend ist die fachgerechte Reparatur. Ein nicht reparierter Altschaden im selben Bereich macht die Abgrenzung besonders wichtig.
Wer muss den Unfallschaden abgrenzen?
Grundsätzlich der Geschädigte: Er muss darlegen und beweisen, welcher Schaden auf den aktuellen Unfall zurückgeht.
Wie vermeide ich Kürzungen wegen Vorschäden?
Durch beweissichere Dokumentation vor der Demontage und ein Gutachten, das den unfallbedingten Umfang klar abgrenzt.
Rechtsgrundlage & Einordnung
Grundlage ist das Schadenersatzrecht (§ 249 BGB); die Darlegungs- und Beweislast für den unfallbedingten Umfang trifft grundsätzlich den Geschädigten. Die Beurteilung erfolgt einzelfallabhängig. Dieser Beitrag dient der fachlichen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Weitere Quellen: Quellen & Marktzahlen.
Den ganzen Schadenprozess sicher steuern
Vorschäden sind ein häufiger Kürzungsgrund. Buch, Schulungsprogramm und R-SOS machen daraus einen steuerbaren Ertragsprozess.
